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NEK erhält die endgültige Umweltgenehmigung für seinen 280 MW Windpark Togbloku in Ghana

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NEK erhält die endgültige Umweltgenehmigung für seinen 280 MW Windpark Togbloku in Ghana

NEK führte ab 1999 erste Windmessungen im Bezirk Ada East in Ghana durch. Fast 25 Jahre später und nach einem mehr als zweijährigen Prozess, der mit einer Informationskampagne für die lokale Bevölkerung, die betroffenen Landwirte und die Landbesitzer begann, hat NEK nun von der ghanaischen Umweltbehörde (EPA) die endgültige Umweltgenehmigung für den Windpark Togbloku erhalten.

Damit hat das Projekt eine wichtige Hürde im Genehmigungsverfahren genommen, denn die EPA-Genehmigung ist das zentrale Dokument für alle weiteren Genehmigungen, die für den Bau und den Betrieb des Windparks erforderlich sind. Sie stellt damit sicher, dass der Umsetzung des Windparkprojektes umwelttechnisch nichts mehr im Wege steht und gleichzeitig keine anderen Aktivitäten auf dem ausgewiesenen Gebiet zugelassen werden, die den Betrieb des Windparks stören oder beeinträchtigen würden.

Das Projekt hat bereits mehrere andere erforderliche Genehmigungen und Zulassungen erhalten und vor kurzem bei der zuständigen Energiekommission die Grosshandelslizenz für Strom beantragt.

Togbloku wird eine installierte Leistung von rund 280 MW haben, je nachdem, welcher Turbinentyp letztendlich ausgewählt wird, und ist damit das grösste Windprojekt, welches NEK an Land in Ghana bislang entwickelt. Die EPA-Genehmigung lässt Nabenhöhen von bis zu 185 m und Rotordurchmesser von 182 m zu.

Der Windpark wird an ein neues Umspannwerk angeschlossen, von wo das Netz mit der bestehenden 330-kV-Leitung verbunden wird.

Wir gehen davon aus, dass Togbloku bis Ende 2024 alle verbleibenden Genehmigungen, einschliesslich des Stromabnahmevertrags, erhalten wird, so dass mit dem Bau des Projekts im Jahr 2025 begonnen werden kann. Dank des mit diesem Projekt erzeugten Stroms kann zumindest ein Teil der sich öffnenden Stromversorgungslücke in Ghana geschlossen werden.

Das Projekt trägt auch dazu bei, dass Ghana seine Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, der COP26, der COP27 und der in Sharm El-Sheik im Jahr 2023 unterzeichneten Verpflichtungen erfüllen kann.

  • Geschrieben am 14. August 2023